
Vorzeitiger Beginn genehmigt
Auf Grundlage des im September 2020 eingereichten Wasserrechtsantrags hat die Region Hannover mit Bescheid vom 28.12.2020 der enercity AG die Entnahme von Grundwasser für die öffentliche Wasserversorgung im Rahmen des vorzeitigen Beginns gemäß § 17 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) aus den Fassungsanlagen des Fuhrberger Feldes ab dem 01.01.2021 genehmigt.
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Um Grundwasser fördern zu dürfen, benötigen die Wasserversorger eine wasserrechtliche Bewilligung. Dort sind Art und Maß der Nutzung genau festgelegt. Die Zulassung ist mit strengen Auflagen und einer Befristung verknüpft. Für die Vergabe von Wasserrechten in diesen Verfahren ist die Region Hannover federführend zuständig. Der aufwändige Genehmigungsprozess beinhaltet umfangreiche Fachgutachten und wird etwa drei Jahre dauern. Er startete am 20. April 2017 mit einer Antragskonferenz, auf der alle Anforderungen an die beizubringenden Gutachten festgesetzt werden. Am Ende des Verfahrens erhalten die Wasserversorger dann voraussichtlich Ende 2020 jeweils ein Wasserrecht zur Grundwasserentnahme für 30 Jahre und haben damit die Basis für eine langfristige Sicherung der Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser geschaffen.
enercity, die Harzwasserwerke GmbH und der Wasserverband Nordhannover haben dieses komplexe Verfahren auf drei Informationsveranstaltungen im März 2017 erläutert. Der Scoping-Termin fand im April 2017 statt. Auf einer zweiten Bürgerinformation wurde am 20. März über den aktuellen Stand des Verfahrens informiert.