
Was für PV-Anlagen nach dem Solarspitzengesetz 2025 gilt
Warum gibt es das Solarspitzengesetz?
An sonnigen Tagen kann zu viel Solarstrom ins Netz fließen – das senkt den Strompreis, manchmal sogar ins Negative. Das neue Gesetz schafft Regeln, damit Ihre Anlage bei Stromspitzen automatisch etwas weniger einspeist und so das Netz stabil bleibt.

Wen betrifft das Solarspitzengesetz?
Alle Photovoltaikanlagen, die
- ab dem 25. Februar 2025 ans Netz gehen
- eine Einspeisevergütung oder einen Mieterstromzuschlag beziehen.
Nicht betroffen sind Bestandsanlagen von vor dem Stichtag des 25. Februar 2025 und vollvermarktete Großanlagen ohne EEG-Förderung.
Die wichtigsten Änderungen im Überblick:
1. Keine Einspeisevergütung bei Minustarifen
Für neue PV-Anlagen, die ab dem 25. Februar 2025 ans Netz gehen, entfällt die Einspeisevergütung, wenn der Börsenstrompreis negativ ist. Bestandsanlagen sind von dieser Regelung ausgenommen.
Die ausgefallene Vergütung wird später durch eine Verlängerung der Förderzeit kompensiert: Die Zeitfenster mit negativen Strompreisen werden auf einem „Guthabenkonto“ gesammelt. Nach Ablauf der 20-jährigen Förderung erhalten Sie dafür zusätzliche Fördermonate.
2. 60-Prozent-Regelung
Die 60-Prozent-Regelung betrifft Anlagen zwischen zwei Kilowatt (kW) und 100 kW. Solange keine intelligente Mess- und Steuertechnik (Smart Meter und Steuerbox) installiert ist, dürfen neue PV-Anlagen, die in diese Kategorie fallen, nur 60 Prozent ihrer Maximalleistung ins Netz einspeisen. Nach erfolgreicher Nachrüstung und einem Funktionstest entfällt die Begrenzung automatisch.
Die 60-Prozent-Regelung bezieht sich dabei nur auf die Leistung in Spitzenzeiten, das heißt, der jährliche Ertragsverlust bleibt meist im unteren einstelligen Prozentbereich. Kleinanlagen unter 2 kW sind von dieser Regelung ausgenommen, da sie nur sehr geringe Mengen Strom einspeisen und für das Stromnetz unproblematisch sind.
3. Smart Meter und Steuerbox
Jede neue PV-Anlage ab 7 kW braucht ein intelligentes Messsystem (iMSys) und eine Steuerbox. Netzbetreiber können mit dieser Technik die Einspeisung steuern, um das Netz bei Bedarf zu entlasten.
Bestandsanlagen über 7 kW müssen bis spätestens Ende 2028 nachgerüstet werden.
So rüsten Sie Ihre Anlage richtig nach:
1. Smart Meter beauftragen: Ein Smart Meter ist ein intelligentes Messsystem (iMSys), das Stromflüsse erfassen kann und Daten verschlüsselt überträgt. Klären Sie den Einbau des intelligenten Messsystems mit Ihrem Netzbetreiber, in der Regel übernimmt dieser alles Weitere.
2. Steuerbox installieren: Die Steuerbox ist eine kleine Steuereinheit, die zwischen Wechselrichter und Smart-Meter-Gateway (Kommunikationseinheit) geschaltet wird. Viele moderne Wechselrichter bieten ab Werk eine eingebaute Steuerbox. Beauftragen Sie Smart Meter und Steuerbox am besten gleichzeitig, damit sich die Projektschritte nicht unnötig verzögern.
3. Funktionstest: Melden Sie nach Einbau von Smart Meter und Steuerbox Ihrem Netzbetreiber den „Bereitschaftsstatus“. Der Netzbetreiber prüft die Steuerbarkeit in der Regel per Fernzugriff. Sie erhalten eine schriftliche Bestätigung, dass alle Signale ankommen und Ihre Anlage regelbar ist. Sobald der erfolgreiche Test vorliegt, entfällt die 60-Prozent-Einspeisebegrenzung automatisch – Ihre Anlage liefert dann wieder die volle Leistung.
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