Eine junge Frau sitzt mit dem Smartphone auf dem Boden zwischen Umzugskartons und wechselt ihren Stromanbieter
Neue Regelung

24-Stunden-Lieferantenwechsel für Strom

Wer zukünftig den Stromanbieter wechseln will, soll dies innerhalb von 24 Stunden machen können. Aber bedeutet das automatisch den Wegfall der Kündigungsfrist? Hier erhalten Sie alle wichtigen Infos zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel: einfach und verständlich erklärt.

Mit der neuen Regelung zum beschleunigten Lieferantenwechsel setzt die Bundesnetzagentur das bisher gültige Verfahren für einen Stromanbieterwechsel aus, bei dem ein Wechsel bis zu drei Wochen dauern konnte. Grundlage hierfür ist § 20a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG), der besagt, dass der technische Vorgang des Stromlieferantenwechsels binnen 24 Stunden durchführbar und an jedem Werktag möglich sein muss. In Kraft tritt das neue Verfahren ab dem 6. Juni 2025. Die Umstellung soll den Wettbewerb fördern, die Rechte der Verbraucher:innen stärken und die Digitalisierung im Energiesektor voranbringen.

Familie sitzt gemeinsam auf dem Sofa
Der Wechsel von Stromanbietern soll für Verbraucher:innen zukünftig schneller möglich sein.

Was ist der 24-Stunden-Lieferantenwechsel?

Zukünftig sind Stromanbieter dazu verpflichtet, den Wechsel zu einem neuen Versorger innerhalb eines Werktages (24 Stunden) nach Vertragsabschluss technisch umzusetzen – vorausgesetzt, alle nötigen Informationen liegen vollständig vor. So soll der Prozess für Endverbraucher:innen deutlich beschleunigt und transparenter gestaltet werden. Der Begriff „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ selbst stammt aus dem Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende und ist inzwischen Standard in der Kommunikation von Behörden, Netzbetreibern und Energieunternehmen.

Gut zu wissen: Derzeit betrifft die neue Regelung nur Stromkund:innen. Der Lieferantenwechsel bei der Gasversorgung bleibt an längere Fristen gebunden. Für Gaskund:innen gilt der 24-Stunden-Lieferantenwechsel also nicht. Um Ihnen jedoch auch für Ihre Gasversorgung einen schnellen Wechsel zu ermöglichen, bietet enercity die gleichen verkürzten Fristen auch für den Lieferantenwechsel Ihres Gastarifes an, wenn Sie sowohl Ihren Strom- als auch Ihren Gasvertrag wechseln möchten.

Wie funktioniert der 24-Stunden-Lieferantenwechsel?

Der neue Prozess läuft vollständig digital und automatisiert ab. Sobald Sie einen neuen Stromvertrag abschließen, übermittelt der neue Anbieter alle relevanten Daten – inklusive Ihrer sogenannten Marktlokationsidentifikationsnummer (MaLo-ID) – an den Netzbetreiber. Dieser koordiniert dann den Lieferantenwechsel im Hintergrund. Im Idealfall erfolgt die Umschaltung auf den neuen Anbieter innerhalb eines Tages.

Für Sie als Verbraucher:in bedeutet das: Nach Vertragsabschluss müssen Sie in der Regel nichts weiter tun. Auch eine Unterbrechung der Stromversorgung ist nicht zu befürchten – der Wechsel erfolgt nahtlos im Hintergrund. Im Falle eines Umzuges gibt es allerdings einige Dinge zu beachten, dazu weiter unten mehr.

Marktlokationsidentifikationsnummer

Die MaLo-ID ist eine 33-stellige Ziffernfolge, die jede Stromabnahmestelle eindeutig identifiziert – ähnlich einer Adresse. Sie ist ein zentrales Element im neuen Wechselprozess, weil sie sicherstellt, dass der neue Anbieter die Energie korrekt an Ihre Verbrauchsstelle liefern kann. Ihre MaLo-ID finden Sie auf der Jahresabrechnung Ihres aktuellen Versorgers oder erhalten sie auf Anfrage beim Netzbetreiber. Wichtig: Die Zählpunktnummer, die häufig ebenfalls auf der Rechnung steht, ist nicht mit der MaLo-ID identisch.

Mehr zur MaLo-ID und wie Sie Ihre Stromrechnung lesen, erfahren Sie in unserem Ratgeber „Stromrechnung erklärt“.

Gibt es jetzt keine Kündigungsfrist mehr?

Die gesetzliche Regelung zum 24-Stunden-Lieferantenwechsel vereinfacht zwar den Ablauf erheblich, aber bestehende Kündigungsfristen bleiben bis zum Ablauf des laufenden Vertrags bestehen. Das bedeutet: Wenn Sie sich in einem Vertrag mit fester Laufzeit befinden, können Sie erst zum nächstmöglichen Kündigungszeitpunkt wechseln.

Nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit gelten jedoch flexible Kündigungsregelungen. Dann ist ein Anbieterwechsel mit einer Kündigungsfrist von einem Monat möglich, und der neue Vertrag kann innerhalb von 24 Stunden technisch übernommen werden.

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Achtung: Rückwirkende An- und Abmeldungen bei Umzug nicht mehr möglich

Während die alte Regelung eine rückwirkende An- und Abmeldung nach einem Umzug beim Anbieter ermöglichte, ist dies mit dem 24-Stunden-Lieferantenwechsel ab dem 6. Juni 2025 nicht mehr möglich. Das bedeutet: Die Belieferung durch den neuen Anbieter kann nur noch für die Zukunft – spätestens zum nächsten Werktag – angemeldet werden. Rückwirkende Abmeldungen beim alten Anbieter sind ebenfalls nicht mehr üblich, da der Wechselprozess automatisiert und tagesgenau abläuft.

Bei Umzügen oder verspäteten Meldungen erfolgt die Belieferung zunächst im Rahmen der meist teureren Grundversorgung, bis ein neuer Vertrag abgeschlossen und aktiv ist. Es gibt keinen rückwirkenden Lieferantenwechsel auf das Einzugsdatum mehr. Im Fall einer zu späten Abmeldung bleibt der Vertrag bis zum neuen Abmeldedatum bestehen, und es können zusätzliche Kosten entstehen. Wenn beispielsweise Ihr:e Nachmieter:in nicht rechtzeitig die Stromversorgung anmeldet und Sie nicht früh genug kündigen, zahlen Sie weiterhin den Strom an der alten Adresse mit. Beantragen Sie deshalb Ihren gewünschten Wechseltermin mit genügend Vorlauf, bei Abmeldung idealerweise 14 Tage, spätestens jedoch zwei Werktage vor Ihrem Auszug.

28. Mai 2025
Dienstleistungen
Ökostrom

Text: Annika Schmitz. Fotos: Getty Images

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