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Energie, Verkehr, Konsum und Klimaschutz

Überblick über die wichtigsten Gesetzesänderungen 2024

Von Energie und Klimaschutz über Straßenverkehr bis hin zum Einkaufen: Das neue Jahr bringt für Verbraucher:innen zahlreiche Neuerungen. Dieser Artikel informiert über die wichtigsten neuen Gesetze und Verordnungen, die 2024 in Kraft treten.

Gebäudeenergiegesetz und Energiemarkt: Das ändert sich 2024

  • 65-Prozent-Regel für Heizungen in Neubauten tritt in Kraft: Seit dem 1. Januar 2024 gelten die neuen Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes. Das sogenannte Heizungsgesetz sieht vor, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Betroffen sind ausschließlichNeubauten in Neubaugebieten. Für bestehende, funktionierende Heizungen ändert sich durch die Gesetzesänderung zunächst nichts. Sie können weiterlaufen und repariert werden.Für neue Heizungen in Bestandsgebäuden sowie Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten Übergangsfristen. Gut zu wissen: Im Artikel „Förderprogramme: Das ändert sich bei der BEG 2024“ lesen Sie, welche Förderprogramme es 2024 für die energetische Sanierung gibt.

 

  • Energiepreisbremsen entfallen: Bis zum 31. Dezember 2023 waren die Energiepreise für Privatkund:innen auf zwölf Cent pro Kilowattstunde (kWh) beim Erdgas, 9,5 Cent pro kWh bei der Fernwärme und 40 Cent pro kWh beim Strom gedeckelt. Die staatlich garantierten Preise galten für jeweils 80 Prozent des Verbrauchs. Mit dem Wegfall der Energiepreisbremse zahlen Strom-, Gas- und Fernwärmekund:innen seit dem 1. Januar 2024 wieder den vertraglich vereinbarten Preis für 100 Prozent ihres Verbrauchs. Weitere Strom-Änderung: Ab März 2024 steigt die Umsatzsteuer auf Gas- und Fernwärmelieferungen – von bisher sieben Prozent wieder auf 19 Prozent.Weitere Details zur Zusammensetzung des Gaspreises 2024 lesen Sie im Artikel „Diese Faktoren bestimmen den Gaspreis 2024“.

 

  • Netzbetreiber dürfen Strom für Wärmepumpen und E-Autos drosseln: Wer elektrisch heizt oder sein E-Auto zu Hause lädt, verbraucht mitunter mehr Strom, als das lokale Stromnetz zur Verfügung stellen kann. Um eine Netzüberlastung zu vermeiden, dürfen Netzbetreiber per Gesetzesänderung seit Januar 2024 den Strom für Wärmepumpen oder Ladeeinrichtungen zeitweise auf bis zu 4,2 Kilowatt beschränken. Im Gegenzug erhalten betroffene Verbraucher:innen eine Entschädigung, wahlweise als jährliche Pauschale beim Netzentgelt oder als Reduzierung des Arbeitspreises um bis zu 60 Prozent.
45
Euro
pro Tonne beträgt der CO₂-Preis seit Januar 2024. Im Vorjahr waren es 30 Euro.
  • CO2-Preise steigen wieder an: Seit Januar 2024 gilt ein CO2-Preis von 45 Euro statt 30 Euro pro Tonne – das hat Auswirkungen auf den Benzin-, Diesel-, Erdgas- und Heizöl-Preis. Nach Einschätzungen des ADAC und des Vergleichsportals Verivox könnte dies zu einem Preisanstieg von 4,3 Cent pro Liter (Benzin), 4,7 Cent pro Liter (Diesel), 0,39 Cent pro Kilowattstunde (Erdgas) und 4,8 Cent pro Liter (Heizöl) führen.

 

 

Was sich 2024 bei Solarenergie und Photovoltaik ändert

 

  • Neue, vereinfachte Regeln für Balkonkraftwerke: Ursprünglich sollte das Solarpaket I am 1. Januar 2024 in Kraft treten. Es enthält zahlreiche neue Verordnungen zur Inbetriebnahme von Balkonkraftwerken, unter anderem eine Anhebung der Einspeisegrenze von 600 auf 800 Watt sowie eine neue Obergrenze für die Gesamtnennleistung von 2000 Watt. Aktuell liegt das Solarpaket I jedoch auf Eis. Mit der Einführung der Gesetzesänderungen ist erst im Laufe des Jahres 2024 zu rechnen.

 

  • Mieter:innen erhalten Anspruch auf Balkonkraftwerk: Steckersolargeräte sollen in den sogenannten Katalog der privilegierten baulichen Maßnahmen aufgenommen werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Abstimmung. Dadurch haben Mieter:innen zukünftig einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation und Nutzung eines Balkonkraftwerkes. Eine entsprechende Zustimmung der Vermietenden beziehungsweise der Eigentümergemeinschaft wäre dann nicht mehr notwendig.
Eine Frau und ein Mann der ein Balkonkraftwerk trägt stehen auf einem Balkon
Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Mieter:innen zukünftig einen gesetzlichen Anspruch auf die Installation und Nutzung eines Balkonkraftwerkes haben.
  • So geht es mit der Einspeisevergütung weiter: Besitzer:innen einer PV-Anlage können überschüssigen Strom ins öffentliche Netz einspeisen. Dafür erhalten sie eine Einspeisevergütung. Wie hoch diese ausfällt, hängt von der Leistung in Kilowatt-Peak (kWp) sowie von der Art der Anlage ab. Folgende Sätze gelten für Anlagen, die zwischen dem 1. Februar 2024 und dem 31. Juli 2024 in Betrieb genommen werden:
Tabelle Energiepreisvergütung

Ab dem 1. August 2024 verringert sich die Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen alle sechs Monate um jeweils ein Prozent.

 

Zum Weiterlesen: Welche Förderungen gibt es für PV-Anlagen?

E-Mobilität und Elektroautos: Das ist neu ab 2024

 

  • Umweltbonus für E-Autos entfällt: Seit dem 18. Dezember 2023 können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) keine Anträge mehr gestellt werden. Aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes fehlen im Klima- und Transformationsfonds rund 60 Milliarden Euro. Diese sollen im Bundeshaushalt unter anderem durch die Reduzierung von Fördermitteln eingespart werden. Bereits zugesagte Subventionen sind jedoch nicht betroffen. Bis zum 17. Dezember 2023 gestellte Anträge werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bewilligt, sofern die Fördervoraussetzungen vorliegen. Einige Hersteller haben auf die Änderungen 2024 und den abgelaufenen Umweltbonus bereits reagiert und bieten ihren Kund:innen nahezu gleichwertige Prämien. Dazu zählen beispielsweise Audi, Mercedes, Nissan und Volvo.

 

  • KfW-Programm 442 wird nicht fortgesetzt: Zuschüsse für PV-Anlage, Stromspeicher und Ladestation – so lautete die Ankündigung zum KfW-Programm 442 „Solarstrom für Elektroautos“ – entfallen künftig. Mit dem Programm sollte der Kauf von Photovoltaikanlage, Speicher und Ladestation mit bis zu 10.200 Euro bezuschusst werden. Aufgrund der erforderlichen Haushaltskonsolidierung und der neuen Schwerpunktsetzung im Bundeshaushalt auf priorisierte Investitionen können die Zuschüsse derzeit jedoch nicht mehr beantragt werden. Ob und wann die Förderung fortgeführt wird, steht aktuell nicht fest.

 

Eine Frau und ein Mädchen beim Laden eines E-Autos
Zwar ist der Umweltbonus für Elektroautos zum Jahreswechsel 2023/24 gestrichen worden. Einige Autohersteller bieten ihren Kunden allerdings inzwischen nahezu gleichwertige Prämien.

Wichtige Änderungen in den Bereichen Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Konsum

 

  • Seit Anfang 2024 gibt es Änderungen beim Pfand: Auf Milch, Milchmischgetränke und Milchprodukte in Einwegkunststoffflaschen wird ein Pfand in Höhe von 25 Cent pro Flasche erhoben. Diese Produkte waren bisher von der Pfandpflicht ausgenommen. Darüber hinaus gilt ab Juli 2024 eine weitere Pfand-Änderung, nämlich die Pflicht zu „Tethered Caps“, also angebundenen Kappen. Einwegplastikflaschen und Tetrapaks müssen ab diesem Zeitpunkt eine feste, nicht abtrennbare Verschlusskappe haben. Hintergrund ist eine neue EU-Verordnung, die die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt reduzieren soll: Lose Deckel an Flaschen oder Tetrapaks werden oft achtlos weggeworfen und tragen so zur Vermehrung des Plastikmülls in Gewässern, Wäldern oder an Stränden bei.

 

  • Das Deutschlandticket bleibt: Für 49 Euro den öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland nutzen – das Deutschlandticket macht es weiterhin möglich. Zwar war zunächst geplant, den Ticketpreis zu erhöhen. Doch am 22. Januar 2024 einigten sich die Verkehrsministerien der Länder darauf, das Deutschlandticket weiterhin für 49 Euro pro Monat anzubieten. Das Ziel der Bunderegierung ist es dabei, die Attraktivität des ÖPNV zu erhöhen, einen Anreiz zum Umstieg vom Auto auf Bus und Bahn zu setzen – und somit dazu beizutragen, die Klimaziele zu erreichen.

 

  • Staatliches Tierhaltungslogo für Schweinefleisch: Das Logo informiert beim Kauf von Schweinefleisch im Supermarkt und Discounter über die Haltungsbedingungen. Abgebildet werden ab Mitte 2024 die fünf Haltungsformen „Stall“, „Stall + Platz“, „Frischluftstall“, „Auslauf/Freiland“ und „Bio“. Das staatliche Logo soll mehr Transparenz für Verbraucher:innen bieten und künftig auf weitere Produkte im Handel sowie die Gastronomie ausgeweitet werden. Sie möchten sich umweltbewusst ernähren? Im Artikel „Nachhaltige Ernährung: CO₂-Bilanz von Lebensmitteln“ erhalten Sie weitere Informationen zum Thema.

 

Investieren Sie in die Zukunft!

Sie möchten Ihr Haus energetisch sanieren? Der enercity-Fonds proKlima unterstützt Sie mit Know-how und attraktiven Zuschüssen vor allem bei Einsparungen von Heizenergie und Strom. Zum proKlima-Fördergebiet gehören die Städte Hannover, Hemmingen, Laatzen, Langenhagen, Ronnenberg und Seelze.

Jetzt informieren!
4. März 2024
Elektromobilität
Solar

Text: Elena Rudolph Bilder: Getty Images, shutterstock

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