
Welche Heizung sollte man jetzt einbauen?
Stark steigende Energiekosten und CO₂-Bepreisung
Abwarten ist mitunter die schlechteste Option – das wird durch die aktuellen Energiepreise deutlich. Für Öl und Gas haben sich diese in den vergangenen zwei Jahren verdoppelt. Hinzu kommt, dass seit Januar 2021 eine CO2-Bepreisung für Heizungen existiert. Diese steigt jährlich und soll Verbraucher dazu bewegen, Gas- und Ölheizungen auszutauschen. Der CO2-Preis für ein wenig saniertes, mit Gas beheiztes Einfamilienhaus beträgt 2023 etwa 130 Euro. Wird es mit Öl beheizt, sind sogar 190 Euro zu zahlen, errechneten die Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz.

Mehr Reglementierungen vorgesehen
Anders als oftmals berichtet werden Ölheizungen ab 2026 nicht generell verboten. Entscheidend ist, ob ein älterer Ölkessel verbaut ist oder schon ein modernes Ölbrennwertgerät. Dies darf weiter ohne Einschränkungen oder Befristungen betrieben werden. Selbst nach 2026 erlaubt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) den Einbau von Ölheizungen im Rahmen von Modernisierungen, sofern es sich um Hybridheizungen handelt, die erneuerbare Energien integrieren.
Bereits installierte Anlagen genießen einen gewissen Bestandsschutz. Besitzer betagter Gas- und Ölheizungen sollten sich dennoch mit der Anschaffung einer neuen Heizung auseinandersetzen. Denn in Deutschland gibt es die Austauschpflicht. Sie ist im GEG definiert: Anlagen, die älter als 30 Jahre sind, müssen gegen eine effizientere Heizungsanlage ausgetauscht werden. Ausgenommen davon sind Niedertemperatur-Heizkessel und, wie oben bereits erwähnt, Brennwertkessel.

Gesetzesvorlage: Gasheizungsverbot
Aktuell ist das Gasheizungsverbot in aller Munde. Es wurde erstmalig 2022 diskutiert. Grund hierfür war die zu befürchtende Gasknappheit in Europa als Folge des russischen Kriegs gegen die Ukraine. Ein aktuell vorliegender Gesetzesentwurf von Wirtschaftsminister Habeck sieht zwar keine Verbote, doch künftig folgende Einschränkungen vor:
- Ab 2024 dürfen nur noch Heizungsanlagen verbaut werden, die zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden.
- Gasheizungen dürfen nur dann alleine verbaut werden, wenn sie Biomethan, grünen Wasserstoff oder andere „grüne Gase“ als Brennstoff nutzen.
- Der Betrieb von Gasheizungen ist in Kombination mit einer Biomasse- oder Elektroheizung weiterhin möglich.
Achtung: Einzelne Bundesländer wie Hamburg, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg verlangen bereits jetzt, dass 15 Prozent des Wärmebedarfs aus regenerativen Quellen stammen.
Nach aktuellem Stand muss eine Gasheizung nur dann ausgetauscht werden, wenn sie 1993 oder früher gebaut wurde. Das Alter lässt sich am Typenschild ablesen. Dieses ist je nach Hersteller an unterschiedlichen Stellen angebracht: unterhalb der Verkleidung, aber auch oben oder an der Seite des Geräts. Das genaue Alter der Heizung findet sich jedoch auch in alten Rechnungen, in Bauunterlagen oder Schornsteinfegerprotokollen. Ausschlaggebend ist dabei immer das Alter des Kessels.
Welche Heizung soll man jetzt einbauen?
Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, unabhängig von fossilen Energieträgern wie Kohle, Öl und Gas zu werden. Alleinstehende Heizsysteme, die dies erfüllen, sind die Wärmepumpe oder die Biomasseheizung (Pellets). Wer seine Heizung modernisieren möchte, kann außerdem zu einer Hybridlösung greifen und etwa eine Gasheizung mit einer Wärmepumpe kombinieren. Dies kann bei modernen Bestandsheizungen Sinn ergeben, die noch eine lange Laufzeit vor sich haben. In sonnenreichen Regionen sollte zudem eine Photovoltaikanlage in Betracht gezogen werden.

Ein Heizungstausch muss gut geplant sein und alle individuellen Gegebenheiten miteinbeziehen:
- Welche finanziellen Mittel stehen zur Verfügung?
- Welche Heizungstausch-Fördermöglichkeiten bestehen?
- Welche Standortbedingungen sind gegeben (z. B. Sonneneinstrahlung, Bodenverhältnisse)?
- Welche baulichen Voraussetzungen hat die Immobilie (Platzverhältnisse)?
- In welchem Zustand ist die bestehende Heizungsanlage?
Tipp: Wer sich dieser Aufgabe nicht gewachsen fühlt, kann einen Energieberater zurate ziehen. Die Energieberatung wird mit bis zu 80 Prozent der Kosten vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bezuschusst.
Welche Heizungen werden gefördert?
Aufgrund des hohen CO2-Einsparpotenzials ist der Wärmebereich ein Schlüssel für das Gelingen der Klimawende in Deutschland. Bund, Länder, Gemeinden und Energieunternehmen unterstützen den Heizungstausch daher mit großzügigen Förderungen. Der Zuschuss für eine neue Heizung ist hilfreich, denn die kostet leicht mal eine vier- bis fünfstellige Summe. Viel Geld – doch Verbraucher können von unterschiedlichen Förderungen zum Heizungstausch profitieren.
Grundsätzlich gilt dabei: Je nachhaltiger die neue Heizanlage, desto großzügiger ist auch die Förderung. So übernimmt etwa das BAFA bis zu 30 Prozent der Kosten für eine neue Luft- oder Erdwärmepumpe bei Gebäudesanierungen. Auch Anlagen etwa für Solarthermie (25 Prozent) oder Biomasseheizungen (zehn Prozent) werden gefördert. Hinzu kommt bei allen Heizungsarten ein Bonus von zehn Prozent, wenn im Zuge der energetischen Sanierung eine alte Heizung ausgetauscht wird. In der Region Hannover unterstützt zusätzlich der enercity-Fonds proKlima Verbraucher, die auf Wärmepumpen und Solarwärme umrüsten wollen.
Was kostet eine neue Heizung?
Folgende Richtwerte können für die Kalkulation einer neuen Heizung herangezogen werden:
- Pelletheizung: 25.000 bis 50.000 Euro
- Wärmepumpe: 25.000 bis 40.000 Euro
- Solarthermie: 4000 bis 8000 Euro
- Blockheizkraftwerk: 18.000 bis 30.000 Euro
- Brennstoffzelle: 25.000 bis 56.000 Euro
Wer diese Anschaffungskosten scheut, kann in immer mehr Regionen zudem auf Contracting-Angebote zugreifen. Im Raum Hannover bietet enercity solche Rundum-sorglos-Pakete für Privat- und Geschäftskunden bereits an. Gegen eine monatliche Gebühr übernimmt der Energiedienstleister dabei nicht nur den Einbau der neuen Heizanlage und die Entsorgung des Altgerätes, sondern bietet für die gesamte Vertragslaufzeit auch Wartungsservices sowie einen Störungsdienst.
Was kostet eine neue Heizung?
Folgende Richtwerte können für die Kalkulation einer neuen Heizung herangezogen werden:
- Pelletheizung: 25.000 bis 50.000 Euro
- Wärmepumpe: 25.000 bis 40.000 Euro
- Solarthermie: 4000 bis 8000 Euro
- Blockheizkraftwerk: 18.000 bis 30.000 Euro
- Brennstoffzelle: 25.000 bis 56.000 Euro
Wer diese Anschaffungskosten scheut, kann in immer mehr Regionen zudem auf Contracting-Angebote zugreifen. Im Raum Hannover bietet enercity solche Rundum-sorglos-Pakete für Privat- und Geschäftskunden bereits an. Gegen eine monatliche Gebühr übernimmt der Energiedienstleister dabei nicht nur den Einbau der neuen Heizanlage und die Entsorgung des Altgerätes, sondern bietet für die gesamte Vertragslaufzeit auch Wartungsservices sowie einen Störungsdienst.
Artikel vom 9. Juni 2021, aktualisiert am 12. Juni 2023.
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